Strategische Umweltprüfung
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Das SUPG ist am 29. Juni 2005 in Kraft getreten. Beim SUPG handelt es sich um ein Artikelgesetz, das das UVPG (Artikel 1 SUPG), das Wasserhaushaltsgesetz (Artikel 2), das Bundeswaldgesetz (Artikel 2a) und das Raumordnungsgesetz (Artikel 2b) ändert. Das SUPG führt in das UVPG einen Teil 3 "Strategische Umweltprüfung (SUP)" ein. Unser erfahrenes Team leistet die ganze Palette der notwendigen Arbeitsschritte zur SUP.
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